LEISTUNGEN - ÜBERSICHT

Höranalyse

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Geräte

Hörgeräte

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Kundendienst

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Gehörschutz

HÖRtest

Heller Hören Leistungen - Höranalyse

Die Höranalyse ist eine unserer wichtigsten Messungen, um Ihren ganz persönlichen Hörstatus zu ermitteln. Sie gibt uns Aufschluss darüber, ob eine Hörschädigung vorliegt, wo der physiologische Ort der Hörschädigung ist und wie stark die Hörminderung, bzw. wie eingeschränkt das Sprachverstehen ist. 

Vor der Höranalyse kommt unser kostenloser Service eines ausführlichen, audiologischen Vorgesprächs. Mithilfe dieser beiden Schritte ermitteln wir Ihr individuelles Hörprofil sowie Ihre persönlichen Höranforderungen und gehen dabei ganz besonders auf Ihre Wünsche ein.

Für diesen Termin nehmen wir uns gerne 1 Stunde Zeit.

HÖRGERÄTE

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir aus unserer umfangreichen Hörgeräte-Auswahl das für Sie perfekte Hörsystem aus und passen es mit Hilfe modernster Anpassstrategien an Ihren individuellen Höralltag an.

Die Auswahl an verschiedenen Hörgeräten scheint beinahe unendlich groß zu sein. Aber keine Angst! Wir haben Ihnen beim audiologischen Vorgespräch gut zugehört und schlagen Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Auswahl vor. Welches Gerät am Ende am besten zu Ihnen passt, entscheiden dann Sie. 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Rahmen einer vergleichenden Anpassung verschiedene Hörgeräte über 5 Termine kostenlos und unverbindlich Probe zu tragen und somit selbst zu erleben, welches Hörgerät für ihre Anforderungen am besten geeignet ist.

 

TINNITUS TRAINING

Heller Hören - Leistungen - Tinnitustraining

In Deutschland erkranken laut Deutscher Tinnitus-Liga jährlich rund 340.000 Menschen neu an Tinnitus. Viele Menschen sind verzweifelt, da Ihnen oftmals keine fundierte Auskunft gegeben werden kann.
Deshalb hat Heller Hören das strukturierte TINNITUS TRAINING entwickelt. Dafür ist unser Team speziell ausgebildet und arbeitet mit einem interdisziplinären Netzwerk aus Spezialisten zusammen.

In 4 strukturierten Sitzungen wird die persönliche Belastung ermittelt und es werden Bewältigungsstrategien erarbeitet. Nach unserem Tinnitus Training verstehen Sie was in Ihnen vor sich geht und wie Sie die Belastung minimieren können. 

HAUSBESUCH & Pflegeheime

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher oder persönlicher Einschränkungen nicht unsere Fachgeschäfte besuchen können, bieten wir Ihnen gerne unseren Hausbesuch-Service an. So können Sie alle unsere Leistungen in Ihren eigenen 4 Wänden in Anspruch nehmen. Unser gut ausgebildetes Fachpersonal ist extra für den Einsatz in der Häuslichkeit ausgebildet und ausgestattet und bietet Ihnen auch zuhause alle technischen Möglichkeiten einer optimalen Betreuung. Wenn Sie in Fußdistanz wohnen ist das umso besser. Dann schonen wir die Umwelt und kommen mit dem Dienstrad, oder zu Fuß. 

Neben unseren „regulären“ Hausbesuch-Kunden, haben wir Kooperationen mit 11 Pflegeheimen, in denen wir monatlich Servicetermine durchführen. Wenn Sie Pflegedienstleitung, oder Hausleitung sind und Interesse an einer Kooperation haben, sprechen Sie direkt unser Hausbesuch-Team an.

 

Heller Hören - Leistungen - Hausbesuch

KUNDENDIENST

Heller Hören - Leistungen - Service

Damit Sie Ihre Hörgeräte jeden Tag genießen können, führen wir in regelmäßigen Abständen eine kostenlose Hörgeräte-Wartung durch. Diese beinhaltet die optische und akustische Kontrolle sowie die Reinigung Ihrer Hörgeräte. Wir sind auch nach einer erfolgreichen Hörsystemversorgung Ihr Ansprechpartner für gutes Hören.

Sie haben Ihre Hörgeräte woanders gekauft und möchten unseren exzellenten Service in Anspruch nehmen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen gerne. Den vollumfänglichen Service berechnen wir bei „Fremdgeräten“ mit nur 12,50 € pro Gerät.

Gehörschutz

Jäger, Motorradfahrer, Handwerker, Hobby- oder Profimusiker aufgepasst: Um Ihr Gehör vor starker Lärmbelastung zu schützen, beraten wir Sie zum Thema Gehörschutz. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die optimale Gehörschutzlösung, um Ihnen auch in 10 Jahren noch gutes Hören zu ermöglichen.

Dazu nehmen wir im ersten Schritt eine Abformung Ihrer Gehörgänge, auf deren Grundlage dann Ihr individueller Gehörschutz gefertigt wird. 

Planen Sie dazu bitte 2 Termine (inkl. Abholung und Dichtigkeitsprüfung) ein.

Heller Hören - Leistungen - Gehörschutz

HÄUFIGE
FRAGEN

Allgemeine Fragen

Kennen Sie das? Sie müssen immer wieder nachfragen und verstehen im Fernsehen nicht immer alles? Ein Hörverlust entwickelt sich meist schleichend und deshalb merken wir oft zu spät, dass unser Hörverlust schon fortgeschrittener ist, als wir es uns bewusst sind.

Doch es gibt typische Anzeichen für einen bestehenden Hörverlust.

7 häufige Anzeichen für einen Hörverlust:

  1. Sie müssen öfters mal nachfragen
  2. Es fällt Ihnen schwer einem Gespräch zu folgen wenn andere im Hintergrund reden
  3. Sie müssen die Lautstärke am Fernseher recht laut stellen
  4. Ihre Angehörigen sagen, dass Sie schlecht hören
  5. Sie haben immer wieder das Gefühl, dass Menschen in Ihrer Umgebung nuscheln
  6. Nach dem zweiten Mal nachfragen, möchten Sie nicht ein drittes mal nachfragen
  7. Sie meiden manchmal Gesprächssituationen, da Sie sowieso nicht alles verstehen

Wenn eine oder mehrere Aussagen davon auf Sie zutrifft, dann zögern Sie nicht Ihre Hörgesundheit auf den Prüfstand zu stellen. Dies geht kostenlos und unkompliziert. Melden Sie sich dazu einfach in einer unserer Filialen für eine kostenlose Höranalyse an. Eine ca. 20-minütige Untersuchung Ihres Gehörs gibt Aufschluss über Ihre Hörgesundheit.

Diese Frage hängt sehr stark vom Ergebnis unserer kostenfreien Höranalyse ab. Merken Sie bereits, dass Ihre Lebensqualität nachgelassen hat, da Sie nicht mehr allen Gesprächen folgen können? Müssen Sie häufig nachfragen? All diese Einschränkungen spielen, zusammen mit der kostenfreien Höranalyse, in die Entscheidung mit ein. Vereinbaren Sie gleich heute einen Termin zur kostenfreien Höranalyse in einer unserer Filialen und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Hörgesundheit.

Ja, bei uns können Sie Hörgeräte über bis zu 5 Wochen (5 Termine) kostenfrei und unverbindlich testen. Sie merken, dass die Hörgeräte nicht die erhoffte Verbesserung bringen? Kein Problem! Wir sehen und später wieder. Wenn Sie aber im Zuge der kostenfreien und unverbindlichen Ausprobe feststellen, dass sich Ihre Lebensqualität verbessert, dann sind wir gerne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema gutes Hören.

Ja, es gibt sehr zuverlässige Akku-Hörgeräte. Mittlerweile entscheiden sich rund 80% unserer Kunden für Akku-Hörgeräte. Dadurch sparen Sie sich den lästigen, wöchentlichen Batterienwechsel und genießen dadurch absoluten Bedienkomfort.

Hörgeräte gibt es in einer großen Vielfalt vom 0,- Kassengerät bis zum Premiumgerät mit einer Zuzahlung von rund 2.400,- pro Gerät. Welches Hörgerät und welche Leistungsklasse das passende für Sie ist, entscheiden Sie ganz unverbindlich und Fallgenau, nachdem Sie verschiedene Hörgeräte kostenfrei und unverbindlich probegetragen haben.

Nein, im Gegenteil! Die Hörforschung zeigt sehr deutlich, dass Hörgeräte ein sehr effektives Training für das Hörzentrum in unserem Gehirn bieten. Hörgeräte verstärken selektiv die Frequenzen, die durch eine Innenohrschädigung (klassischer Hörverlust) nicht mehr natürlich an das Gehirn weitergeleitet werden. Dadurch werden verkümmerte Nervenverknüpfungen wieder neu angebahnt und das Gehirn (auditorischer Kortex) wird trainiert.

Ja! Dazu gibt es mittlerweile eine Vielzahl an wissenschaftlichen Studien. Was noch nicht bewiesen ist, ob Hörgeräte einer Demenz vorbeugen. Bewiesen ist aber, dass Hörgeräte den Fortschritt bei bestehender demenzieller Erkrankung verlangsamen.

Nein. Nur ein Ohrenarzt oder eine Person mit entsprechender medizinischer Ausbildung ist dazu befähigt. 

Hier unterscheidet man im Großen und Ganzen 2 Hörgerätebauformen. 

Zum einen gibt es die s.g. Im-Ohr-Geräte und zum anderen die sogenannten Hinter-dem-Ohr-Geräte. 

Die Gehäuse der Ersteren werden resultierend aus einem Ohrabdruck gefertigt. Sie befinden sich demzufolge komplett im Ohr. Hier existieren aber je nach Anatomie und Hörverlust verschiedene Größen. Dies kann von tief im Kanal sitzend bis weit in die Concha (unsere Ohrmuschel) reichend sein. Es ist durchaus denkbar, dass der Hörakustiker Ihnen diese Bauform nicht als für Sie geeignet ansieht. Denn der Vorteil kann hier auch zum Nachteil werden. Durch das Verschließen des Ohres durch das Gerät kann es zu dem sogenannten Okklusionseffekt kommen. 

Auf der anderen Seite gibt es die HdO´s. Hier sitzt das Hörgerät hinter dem Ohr und der Schall wird hierbei von dem Gerät über einen Schallschlauch und das Ohrpassstück zum Trommelfell geleitet. Je nach Verstärkung, die Sie benötigen, kann das Gerät hinter dem Ohr größer oder kleiner ausfallen. 

Möglicherweise kann es sein, dass Ihr Hörverlust für beide Hörgerätetypen nicht ganz passend scheint. Hier würde dann tatsächlich die “dritte” Bauform greifen. Sie verbindet die Vorzüge von IdO und HdO. Das Gerät sitzt hinter dem Ohr, ist aber oft deutlich dezenter, da der Hörer ausgelagert vor dem Trommelfell platziert wird. 

Nein. Die Optik ist nicht der ausschlaggebende Faktor für den Preis. Ein Im-Ohr-Gerät kann ebenso wie das Hinter-dem-Ohr-Gerät ein Basisgerät sein. Der Unterschied zeigt sich durch das Hörerlebnis, welches auf den technischen Eigenschaften basiert. 

Nein. Die Hörgeräte wurden eigens auf den Hörverlust Ihres Partners eingestellt. Sie schädigen im schlimmsten Fall Ihr Gehör.  

Ein Basisgerät muss laut Krankenkasse folgende Mindestanforderungen erfüllen: Mehrkanaligkeit (6 Kanäle), adaptive Störgeräusch- und Rückkopplungsunterdrückung, Mehrmikrofontechnik (Omni, Direktional), Störgeräuschunterdrückung. Zusätzlich bei WHO 4: Verstärkung von mindestens 65dB. 

Ja. Vorort werden alle Ihre Fragen sehr detailliert kostenfrei in einem Beratungs- oder Anamnesegespräch beantwortet.

Für einen Hörtest bzw. eine Beratung sind keine Unterlagen vorab notwendig. Wünschen Sie, nach kostenfreiem Probetragen, den Kauf von Hörgeräten dann ist der Gang zum HNO unablässig. Er stellt Ihnen nach erfolgter audiologischer Messung eine Verordnung für Hörhilfen aus, die Ihr Akustiker für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt. 

Dies ist kein Problem. Generell sind zwei Möglichkeiten denkbar: 

  1. Betrachtung der verschiedenen Kunststoffarten für Otoplastiken und Auswahl der richtigen für Sie.
  2. Anfertigung von Titanotoplastiken, die generell antiallergisch sind.

Unter Annahme, dass Ihr Gehirn ohne Hörgerät nicht ausreichend stimuliert wird, ist es ratsam auch bei keinem Kontakt mit Personen das Hörgerät den ganzen Tag zu tragen. Ziel ist hierbei der Erhalt der aktuellen Hörleistung. 

Nein, ganz im Gegenteil. Mit der richtigen Einstellung der Hörgeräte gleichen Sie Ihren Hörverlust aus und stimulieren Ihr Gehirn wieder adäquat. Ein Hörgerät beugt lt. wissenschaftlicher Erhebungen Demenz exakt aus diesem Grunde vor. Ziel ist es stets Ihr Gehör so lang wie möglich auf dem aktuellen Stand zu erhalten. Natürlich kann niemand in Ihren Körper hineinschauen. Unvorhergesehene Ereignisse wie ein Hörsturz, die Einnahme von ototoxischen Medikamenten, Tinnitus, etc. können durchaus zu Veränderungen des Gehörs trotz Hörgerät führen. 

Sie müssen nichts spezielles beachten. Gehen Sie bedenkenlos zu dem Hörgeräteakustiker bei dem Sie sich am wohlsten fühlen. Wichtig ist hier, dass Sie die Rechnung ihrer bereits erworbenen Hörgeräte mitnehmen, damit Ihr neuer Hörakustiker für Sie die Reparatur-/Servicepauschale vom alten Hörakustiker anfordern kann. Dies ist Voraussetzung für weitere kostenfreie Servicetermine bei Ihrem neuen Hörakustiker. 

Es kann hierbei sein, dass individuell abweichende Leistungen angeboten werden oder es zu Mehrleistungen ihrerseits kommen kann, da Sie das Gerät bei Ihrem dann neuen Hörakustiker nicht gekauft haben und somit eventuell auch bei Kauf integrierte vom Hörakustiker angebotene Serviceleistungen wegfallen können. 

Nein. Hörgeräte sind Medizinprodukte mit Hilfsmittelpositionsnummer und Seriennummern, die bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt sind. Sie wurden eigens für Sie eingestellt. 

Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann regeln wir alles für Sie mit der Krankenkasse. 

Falls Sie privatversichert sind, dann erhalten Sie die einzureichenden Unterlagen nach Beendigung der Ausprobe, sprich bei Kauf von Ihrem Akustiker vollständig ausgefüllt. 

Voraussetzung ist hierfür, dass Sie in beiden Fällen eine gültige Verordnung von Ihrem HNO bei Ihrem Akustiker vorgelegt haben. 

Falls Sie vorher kein Hörgerät (Erstversorgung) besessen haben, dann erhalten Sie ohne Weiteres die Zusage Ihrer Krankenkasse, sofern Sie eine gültige HNO-ärztliche Verordnung haben.

Bei einer Folgeversorgung variieren die Zeiten. Standard waren bisher bei gesetzlichen Krankenkassen 6 Jahre. Seit 1.1.23 haben die vdek´s (KKH, Barmer, TK, HKA, etc.) auf 9 Jahre + Prüfung der Wirtschaftlichkeit erhöht.  

Die privaten Krankenkassen hingegen ermöglichen Ihren Kunden teilweise nach 5 Jahren (max. 6 Jahren) bereits wieder eine neue Hörgeräteversorgung. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich explizit noch einmal bei Ihrer privaten Krankenkasse. 

Reinigung & Pflege des Hörsystems

Vorab: Es gibt kein richtig oder falsch. Es variiert nach der Art und des Aufbaus Ihres Hörsystems. Schauen Sie sich doch einmal unser kurzes Video mit wichtigen Hinweisen zur Pflege des Hörsystems an. 

Ja und Nein. Dies ist abhängig von der Art Ihrer Otoplastik. Haben Sie einen HF4-Filter oder einen HF3-Filter bzw. herstellerspezifische Filter direkt vorn auf der Otoplastik platziert, können Sie diesen bedenkenlos selbst wechseln. Ist jedoch Ihr Hörer ausgelagert und der Filter sitzt in der Otoplastik tief versenkt, dann ist davon abzuraten. Hier wäre der Gang zum HGA sinnvoll. 

Bei Im Ohr Geräten können Sie hingegen durchaus selbstständig die Filter wechseln, da diese immer außen aufsitzen. 

Bei beiden Fällen wäre jedoch empfohlen sich die Vorgehensweise noch einmal ausführlich von Ihrem HGA demonstrieren zu lassen. 

Ja. Dies gilt für alle Hörgerätetypen auf dem Markt. Sie dient dem Absaugen der Schweiß- und Feuchtigkeitsschicht von den Membranen der Mikrofone und Hörer.  

Falls Sie ein batteriebetriebenes System besitzen, dann ist eine externe Trockenstation ratsam. 

Haben Sie sich für ein Akkusystem entschieden, dann besitzt die Ladestation herstellerabhängig oft eine integrierte Trockenfunktion. Lassen Sie sich hier von Ihrem Akustiker gern noch einmal beraten. 

Hierfür gibt es keine pauschale Angabe. Dies entscheidet der Hörgeräteakustiker mit Ihnen gemeinsam nach der Anpassphase. Die Empfehlung tendiert jedoch zu 2-4 Mal im Jahr sowie nach Bedarf. Dies ist abhängig von Ihrer Lebensweise (Sport, Aktivitäten, Beruf, etc.) und Ihrer Cerumenproduktion, die Sie nicht beeinflussen können.

Dies ist hörsystemabhängig. Wir haben Ihnen die wichtigsten Pflegeprodukte kurz zusammengefasst: 

  • Reinigungsspray 
  • Reinigungstücher 
  • Otofloss (für Ido,Otoplastiken, Dünnshclauchsysteme) 
  • Trockenkapseln sowie Reiniungstabletten für Hdo´s + otoplastik/Dünnschlauch 
  • Puster für Dünnschlauch und HdOs 
  • Trockenstation 

Nach Bedarf und Verschmutzungsgrad und eigenem Ermessen. Die Empfehlung geht zu 1x die Woche. Filterwechsel nach Bedarf. Trocknen hingegen sollten Sie es jeden Tag. 

Ausprobe von Hörgeräten

Nein. Die Ausprobe ist kostenfrei.  

Ein Hörgerät sollte mindestens 1 Woche Probe getragen werden, um sich mit dem Klang und den Eigenschaften des Hörsystems ausreichend vertraut zu machen. 

Dabei ist durchaus möglich, dass Sie auch verschiedene Hörsysteme gleichzeitig vergleichend zu Hause austesten dürfen (statt nacheinander). Sprechen Sie Ihren Akustiker gern darauf an. 

So viele wie Sie wollen. Dabei gilt: Weniger ist mehr. 2-3 sollten es aber definitiv sein, da jeder Hersteller anders klingt. Seien Sie nicht irritiert, wenn der Hörakustiker Ihnen kein Hörsystem ausdrücklich empfiehlt. Jeder hat ein anderes Klangempfinden.  

Es gibt nicht den EINEN Hersteller auf dem Markt. Auch hier darf man ruhig wieder den Autovergleich heranziehen. Jeder Hersteller versucht natürlich mit seiner Signalverarbeitung und Technik zu glänzen. Aber nicht jeder Hersteller ist der richtige für Sie. Hier heißt es also fleißig verschiedene Hersteller auszuprobieren. Denn jeder klingt ein wenig anders. Ihr Akustiker wird Sie auf die Vorzüge der einzelnen Hersteller gern hinweisen. So unterscheiden sich manche in den Ladestationen, andere in der Apptechnologie, der Bauform, etc.. 

 

Hier gibt es kein besser oder schlechter. Dies ist eine reine Comfortentscheidung. Denken Sie eher nachhaltig, dann wäre Akku eventuell die bessere Wahl. Hier sind die Gehäuse oft fest verschlossen und weniger feuchtigkeitsanfällig. Der Akku eines Hörsystems reicht den ganzen Tag, über Nacht werden die Hörsystem geladen. Es gibt Ladestationen mit integrierter Trockenfunktion und/oder Powerbank, sodass Sie hier auch recht flexibel für 2-3 Tage ohne Ladekabel verreisen können. 

Bei Batteriegeräten sind Sie eventuell flexibler. Hierbei müssen Sie lediglich stets an Ihre Ersatzbatterien denken, damit sich Hörgeräte nicht plötzlich abschalten. Zink-Luft-Batterien halten im Winter kürzer als im Sommer. Die Wohlfühltemperatur liegt hier bei 21°C. Die Batterieklappen werden über Nacht geöffnet, damit sich die Batterien nicht weiter stark entladen. Eine gewisse Selbstentladung ist jedoch immer vorhanden. Die Batterielebensdauer beträgt je nach Batteriegröße zwischen 3-7 Tage.

Wichtig ist, dass Sie mehrere Hersteller vergleichend testen. Nachdem ersten Hersteller kann man sich meist noch kein umfassendes Urteil erlauben. Achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Akustiker alle Fragen stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Ebenso alle Anliegen mitteilen, nur so kann Ihr Hörakustiker Ihre Hörgeräte für Sie angemessen einstellen. Haben Sie keine Angst Kritik, Sorgen, Bedenken zu äußern. Schlussendlich möchten Sie im besten Fall Ihr Hörgerät nicht mehr missen wollen. 

Sie vervollständigen die Hörgeräteversorgung direkt im Ohr bei Hinter-dem Ohr-Geräten. Durch einen Ohrabdruck wird individuell eine Otoplastik gefertigt, die auf Ihre audiologischen Daten angepasst wird. Eine Otoplastik kann viele verschiedene Formen annehmen. Je nach Hörverlust, Anatomie, Allergien und Art des Hörgeräts kommt es zu unterschiedlichen Formen, Härten und Größen.

Die Wahl der Ohrpassstücke treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Hörakustiker.

Prinzipiell geht man von 1x im Quartal aus. Grund hierfür ist, dass bei Tragen von Hörgeräten oftmals die Drüsen des Gehörgangs mehr Cerumen produzieren und somit das Gerät auch zusetzen können, sodass der Träger nichts mehr hört.  

Jedoch schwankt dies natürlich auch ganz individuell. Fangen Sie vielleicht mit 4x im Jahr an und schauen Sie gemeinsam mit Ihrem HNO, ob Sie eventuell auch weniger kommen müssen.  

Ratsam ist es jedoch stets sich einen Rhythmus anzueignen, da Sie ja auch mindestens 2x im Jahr oder bei Bedarf bei Ihrem Akustiker zum Reinigen oder Nachstellen der Geräte vorbeischauen. Für letzteres wäre es durchaus hilfreich, wenn die Ohren dann auch frei sind. 

Oftmals vergeben die HNO`s auch gleich die Termine für das ganze Jahr. Fragen Sie hier gern einmal bei Ihrem HNO nach. Das erleichtert die Planung und Organisation erheblich. 

Hörgeräte | Zubehör | Batterien

Optisch besteht meistens kein oder nur ein geringer Unterschied. Denn die Bauform ist abhängig vom Hörverlust. Hierbei kann ein augenscheinlich recht großes Hörgerät den Irrglauben wecken, ein preiswertes System zu sein. Dem ist nicht so. Hier wurde nur ein großer Hörer verbaut, der für hochgradig bzw. an Taubheit grenzende Hörverluste benötigt wird.  

Der Preis ist abhängig von den technischen Aspekten, die das Hörgerät aufweist. U.a. sind dies Mikrofontechnik, Windgeräuschunterdrückung, Situationserkennung, Sprachanhebung, Impulsschallunterdrückung, Kanalität, Frequenzbandbreite, etc. Je nach technischer Leistungsstufe sind diese Eigenschaften in verschiedenen Stufen verfügbar. 

Den preislichen und damit verbundenen technischen Unterschied werden Sie demnach kaum optisch erkennen, sondern viel mehr Hören. Daher ist eine ausreichende Ausprobe ratsam. 

  • Kann ich mit meinem Hörgerät auch direkt streamen? Und was ist Streaming überhaupt? 
  • Wie kann ich mein Hörsystem einfach fernbedienen? 

Hier existieren mehreren Möglichkeiten. Die einfachste ist heutzutage wohl die Fernsteuerung über eine App auf Ihrem Handy. Diese ist kostenfrei und wird von Ihrem Hörakustiker gern auf dem Handy mit Ihnen gemeinsam installiert. Je nach Hersteller gibt es hier verschiedene Möglichkeiten der eigenen Nachjustierung. Bei allen ist jedoch eine Lautstärkeveränderung als auch ein Programmwechsel möglich. (Achtung: Bei einigen Hörgerätetypen z.B. bestimmten Ido´s oder Einstiegs- und Basisgeräten ist eine Fernbedienbarkeit via App leider nicht möglich.) 

Eine weitere Variante wäre die Bedienung über eine Fernbedienung, die von allen Herstellern angeboten wird. Diese geht aber über die Lautstärkeänderung und den Programmwechsel nicht hinaus. 

Oftmals ist bei diversem Hörgerätezubehör z.B. bei externen Mikrofonen die Fernbedienung automatisch inkludiert. 

Hier gibt es herstellerabhängig eine ganze Menge auf dem Markt: 

  • TV-Adapter 
  • Externes Mikrofon, Tischmikrofone 
  • Fernbedienung 
  • Ladestationen mit integrierter Trockenfunktion und/oder Powerbank 
  • Festnetztelefone
  • Telefonclip 

Des Weiteren existiert die Möglichkeit bei bestimmten Firmen Zubehör für die Alltagserleichterung zu erwerben für an Taubheitgrenzende Hörverluste: 

  • Signalanlagen 
  • Vibrationswecker, etc. 
  • Hörverstärker
  • Telefonsender 
  • Babyfonsender 
  • Rauchmeldesender  
  • u.v.m. 

    Lassen Sie sich gern von Ihrem Akustiker Vorort beraten

Bei jedem Akustiker. Mittlerweile auch in gutsortierten Drogerien oder online. Kleiner Tipp: Es gibt verschiedene Größen. Bitte achten Sie bei Kauf darauf, dass Sie die richtige Größe erwerben. Lassen Sie sich hier gern noch einmal von einer Fachkraft beraten.

Dies ist abhängig von der Größe Ihres Hörsystems. Bei der Ausprobe wird Ihnen dies auch von Ihrem Hörakustiker mitgeteilt. Folgende Größen existieren: 10(gelb), 312(braun), 13(orange), 675(blau). 

Ratsam ist immer einmal oben von den Batterieblistern den Kopf abzutrennen und ins Portmonee zu stecken. Denn darauf befinden sich die Farben bzw. die richtige Größennummer.  

Ja. Der Akustiker garantiert bei Ihrer Anpassung eine Verstärkungsreserve von mindesten 15 dB (nicht für an taubheitgrenzende Hörverluste).  Dies bedeutet, dass Sie jederzeit bei Ihrem Hörakustiker vorstellig werden dürfen, um punktuell nachstellen zu lassen. Bitte nutzen Sie dies auch. Denn das Gehör kann sich durchaus verändern.  

Bei Verlust zahlt die Krankenkasse den normalen Beitragssatz erneut. Es kann dabei zu Abzügen der Reparaturpauschale kommen, wenn dies innerhalb der ersten beiden Jahre eintrifft. Haben Sie einen Eigenanteil bei Kauf übernommen, so wäre dieser erneut fällig, falls Sie sich für dasselbe Gerät entscheiden. 

Es existieren auch verschiedene Hörgeräteversicherung gegen Verlust. Diese greifen ab dem 5. Jahr jedoch nicht mehr. Hier ist es ratsam bei Ihrem Akustiker noch einmal nachzufragen, ob er Ihnen eine rentable anbieten kann. 

Generell gilt 1 Jahr Garantie. Einige Hersteller bieten mittlerweile auch 3 Jahre an. 

Tinnitus.

Tinnitus ist ein Symptom, keine Krankheit. Er entsteht infolge einer fehlerhaften Kodierung und Filterung in entsprechenden Gehirnarealen.  

Es gibt 2 verschiedene Arten von Tinnitus. Einmal den objektiven, der tatsächlich messbar ist (pulsieren von Adern, etc.) und zum anderen den subjektiven, der nicht messbar ist. 

Der subjektive Tinnitus klingt demzufolge auch sehr unterschiedlich. Dies kann von einem hohen Piepen, zu Wellenrauschen hin zu einem Gemisch aus Piepen und Rauschen reichen.  

Bitte sprechen Sie ihren Akustiker vorort an. In vielen Hörsystemen ist heutzutage bereits ein Tinnitusnoiser integriert und kann auf Wunsch mit zugeschalten werden (ohne Aufpreis) bei einer Hörsystemversorgung. 

Bei einer reiner Noiserversorgung ist auch ein Tinnitus ohne Hörverlust in der Wahrnehmung lenkbar. 

Ja und Nein. Ja, weil es Hörgeräte oder Noisersysteme ermöglichen den Tinnitus in der Wahrnehmung zu lenken, sodass er mit längerem Training leiser und weniger belastend werden kann.  

Nein, weil das Thema Tinnitus einen interdisziplinären Ansatz verlangt. Dies bedeutet: allein nur der Akustiker wird eventuell nicht zielführend sein. Es bedarf auch anderer Anlaufstellen. Einige Akustiker bieten speziell für Tinnituspatienten einen ganzheitlichen Ansatz an und arbeiten mit etwaigen Stellen Vorort eng zusammen. Erkundigen Sie sich gern einmal bei Ihrem Hörakustiker.

Ja. Mit einer Verordnung für Noisersysteme von Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt kann Ihr Hörakustiker dies mit Ihrer Krankenkasse komplett abrechnen. Auch hier bleibt der gesetzliche Zuzahlungsbetrag von 10,- /Ohr in Ihrer Fälligkeit. 

Es könnten bei einer Noiserversorgung akustikerabhängig weitere Kostenpunkte anfallen für Training, Otoplastiken, etc.. 

Dies ist sehr individuell. Viele Menschen haben sich gut mit dem Tinnitus arrangiert. Andere leiden jedoch sehr unter ihm. Hilfe darf man sich jederzeit holen, wenn Sie Bedarf sehen. Spätestens dann, wenn der Tinnitus Ihr Leben bestimmt oder stark beeinflusst, sodass Sie Ihren alltäglichen Aufgaben nicht mehr nachkommen können.  

Gehörschutz

Ein individuell angepasster Gehörschutz resultiert aus einer Ohrabformung, infolgedessen dann der Gehörschutz eigens für Ihre Ohren designt wird. Hier existieren mehrere Bauformen je nach Bedarfslage.  Ein angepasster Gehörschutz findet in vielen Bereichen Anwendung. Ein Schlafschutz in Stöpselform ist ebenso denkbar wie ein Schwimmschutz in Schalenform. Aber auch in Industrie und Handwerk bietet er große Vorteile. Durch wechselbare Filter ist es möglich alle Bereiche der Lärmbelastung abzudecken. Hinzukommt, dass er neben der hohen Langlebigkeit hohen Tragekomfort gewährleisten kann.  Materialien werden auf Ihr Bedarfsfeld zugeschnitten mit Ihnen gemeinsam besprochen. Als kleines Schmankerl ist oft die Farbe frei wählbar. Gegen Verlust bieten alle Hersteller auch eine Kordel oder einen Sicherheitsbügel an. 

Angepasster Gehörschutz wird bei dem Akustiker Ihres Vertrauens angeboten. Erkundigen Sie sich gern direkt Vorort. Akustiker arbeiten mit den Laboren eng zusammen, sodass eine schnelle Absprache oder aber auch Änderungswünsche stets zügig bearbeitet werden können. 

ein. ABER: Sobald in einem Unternehmen das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber lt. Arbeitsschutzgesetz die kompletten Kosten übernehmen. Der AG kann den Gehörschutz über 2 Möglichkeiten finanzieren lassen: Zum einen über die Arbeitsprämien der BG BAU und zum anderen über eine Förderung durch die VBG. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, bedarf es jedoch bestimmter Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen müssen.

Dies ist eine individuell angefertigte Otoplastik für Ihr Ohr, in dem ein Lautsprecher verbaut sind. Infolge der Abdichtung nach außen hin, ist der Künstler bzw. Träger in der Lage die Lärmbelastung außerhalb stark zu senken und die Lautstärke über den am Trommelfell anliegenden Lautsprecher selbst zu regulieren.

Arbeitsplatz bedingter Hörverlust/Cochlea Implantat

Im Prinzip nicht allzu viel. Wenn Ihr Betriebsarzt dies festgestellt hat, erhalten Sie von ihm eine Verordnung für Hörhilfen. Statt der Krankenkasse ist als Kostenträger dann Ihre zuständige Berufsgenossenschaft eingetragen. Diese Verordnung geben Sie bei Ihrem Akustiker ab. Er klärt die Kostenübernahme mit Ihrer BG. Dabei existieren 3 Kategorien der Kostenübernahme. Je nach Bedarf wird für Sie die Kategorie hinterlegt. Es kann hier zu einem Eigenanteil kommen, wenn der Verkaufspreis des Wahlhilfsmittels den Übernahmebetrag der BG übersteigt. 

Denn der Bedarf der BG ist rein technisch ausgerichtet und kann eventuell von den eigenen Vorstellungen an ein Hörsystem abweichen. 

Hier existiert die Möglichkeit eines s.g. ICP-Gerätes (Insulating Communication Plastic). Dieser Gerätetypus ist eigens für Lärmarbeitsplätze bauaufsichtlich zugelassen. Ein ICP-Gerät besitzt extra für den Arbeitsplatz ein zugeschnittenes Programm. So kann die Kommunikationsfähigkeit am Lärmarbeitsplatz, Maschinenhörbarkeit und das Richtungshören gewährleistet werden. Gleichzeitig schützt es das Gehör vor zu hohen Pegel.  Ein großer Vorteil ist natürlich, dass es individuell am Lärmarbeitsplatz von ihrem Akustiker angepasst werden kann. 

Die Bauform wird gemeinsam mit ihrem Akustiker abhängig von den audiologischen Messungen und der Anamnese vorort besprochen. 

Ein kleiner Tipp: Nicht jeder Akustiker darf ICP-Geräte anpassen. Hierfür wird ein gesondertes Zertifikat benötigt. Bitte erkundigen Sie sich daher gern einmal bei Ihrem Akustiker. 

Ja, Sie können bei Ihrem Akustiker Vorort die Halterungen anfertigen lassen. Mit einem Rezept vom HNO erhalten Sie diese sogar kostenfrei (oder mit einem geringen Aufschlag je nach Form und Material). Die Abrechnung übernimmt ihr Hörgeräteakustiker für Sie. 

Ein Hörgeräteakustiker darf nur nach erfolgreichem Weiterbildungsabschluss zum CI-Audiologen auch die Prozessoren der Cochleaimplantate anpassen.  

Hausbesuche | Mobiler Service Pflegeheime

Ja, wir kommen auch zu Ihnen nachhause! Dafür haben wir speziell ausgebildetes Personal und die Ausstattung, um alle Messungen und Dienstleistungen auch in Ihren eigenen 4 Wänden durchzuführen.

Ja, wir kommen auch ins Pflegeheim. Momentan haben wir Kooperationen mit 11 Pflegeheimen in unserer Region und können Ihre Angehörigen und Bekannten auch nach Absprache in weiteren Pflegeinrichtungen versorgen.

VdeK Versicherte

Die wichtigsten Veränderungen haben wir hier einmal kurz für Sie zusammengefasst: 

  • Folgeversorgung ist erst nach 9 Jahren möglich. Dabei wird jedoch auch wiederholt geprüft, ob die Geräte noch technisch und audiologisch ausreichend sind und ob sie noch in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden können. Ist dies laut Krankenkasse der Fall, so erhält der Kunde auch nach Ablauf der 9 Jahre keine Übernahme der Kosten. 
  • Bei einseitigem Verlust können auch beide Geräte bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Voraussetzung ist hierfür ein aussagekräftiges Begründungsschreiben. 
  • Die VDEK´s übernehmen 645,-  netto pro Hörsystem ohne wie bisher monauralem Abschlag. 
  • 40,- werden von der VDEK für je eine Otoplastik gezahlt. 
  • Batterien müssen lt. Vertrag nicht mehr kostenfrei vom Hörgeräteakustiker während und nach der Anpassphase zur Verfügung gestellt werden. 

MUSS auf keinen Fall. Generell gilt es hier gut abzuwägen. Sie sind bei Ihrer Krankenkasse ja aus gutem Grund. Jedoch schadet es nie sich eine Vergleichsmeinung einzuholen oder einmal mehrere Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Denn natürlich verändern sich die Übernahmepunkte und Angebote auch regelmäßig.  

Hier sollte dabei stets gelten: Schauen Sie sich das ganze Angebot (Rehabilitationsmaßnahmen, Zuschüsse zu Hilfsmitteln, Kostenübernahme präventiver Maßnahmen, Beitragssatz, etc.) unter dem Augenmerk ihrer Bedürfnisse und Krankengeschichte an.  

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Heller Hören Leistungen - Höranalyse