Online-Tool
Was zahlt meine
Krankenkasse?
Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezuschusst. Mit unserem Kassenrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welchen Zuschuss Sie erwarten können – für gesetzlich und privat Versicherte.
So funktioniert der Festzuschuss
Der gesetzliche Zuschuss für Hörgeräte – einfach erklärt.
Gesetzliche Krankenkasse
GKV-Festzuschuss
685,50 €
Festzuschuss pro Hörgerät
- Gilt für jedes Ohr einzeln – bei beidseitiger Versorgung also bis zu 1.371 €
- Kassengeräte ab 0 € Eigenanteil verfügbar (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung)
- Voraussetzung: Verordnung vom HNO-Arzt
- Alle 6 Jahre erneuter Anspruch auf Versorgung
Private Krankenversicherung
Individuelle Leistungen
Tarifabhängig
Oft deutlich höhere Zuschüsse
- Zuschuss abhängig von Ihrem Tarif – häufig 1.000–3.000 € pro Ohr
- Manche Tarife übernehmen 100 % der Kosten
- Wir helfen Ihnen, die Leistungen Ihres Tarifs zu prüfen
- Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer PKV
Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab
Bei Heller Hören müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – von der Beantragung über die Genehmigung bis zur Abrechnung.
Sie zahlen nur Ihren persönlichen Eigenanteil. Bei einem Kassengerät sind das lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät.
Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten.