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Was zahlt meine
Krankenkasse?

Hörgeräte werden von der Krankenkasse bezuschusst. Mit unserem Kassenrechner erfahren Sie in wenigen Klicks, welchen Zuschuss Sie erwarten können – für gesetzlich und privat Versicherte.

Krankenkassen-Zuschuss für Hörgeräte berechnen

So funktioniert der Festzuschuss

Der gesetzliche Zuschuss für Hörgeräte – einfach erklärt.

Gesetzliche Krankenkasse

GKV-Festzuschuss

685,50 €

Festzuschuss pro Hörgerät

  • Gilt für jedes Ohr einzeln – bei beidseitiger Versorgung also bis zu 1.371 €
  • Kassengeräte ab 0 € Eigenanteil verfügbar (nur 10 € gesetzliche Zuzahlung)
  • Voraussetzung: Verordnung vom HNO-Arzt
  • Alle 6 Jahre erneuter Anspruch auf Versorgung

Private Krankenversicherung

Individuelle Leistungen

Tarifabhängig

Oft deutlich höhere Zuschüsse

  • Zuschuss abhängig von Ihrem Tarif – häufig 1.000–3.000 € pro Ohr
  • Manche Tarife übernehmen 100 % der Kosten
  • Wir helfen Ihnen, die Leistungen Ihres Tarifs zu prüfen
  • Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer PKV

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab

Bei Heller Hören müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – von der Beantragung über die Genehmigung bis zur Abrechnung.

Sie zahlen nur Ihren persönlichen Eigenanteil. Bei einem Kassengerät sind das lediglich 10 € gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät.

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Wir beraten Sie transparent zu allen Kosten.

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