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Ab wann braucht man Hörgeräte?

Ab wann ist ein Hörgerät wirklich nötig? Was WHO-Schweregrade, die Indikation der Krankenkasse und der Alltag über den richtigen Zeitpunkt sagen.

Von Friedemann Heller
Hörtest im Studio: Ein Mann mit Kopfhörern bei der Tonaudiometrie, daneben seine Begleiterin, der Hörakustiker am Bildschirm.
Foto: Heller Hören

Der Hörtest ist gemacht, der Ausdruck liegt auf dem Tisch, und der Akustiker sagt einen Satz, den viele zum ersten Mal hören: eine leichte Schwerhörigkeit. Was danach kommt, ist fast immer dieselbe Frage: Brauche ich jetzt schon ein Hörgerät? Oder kann ich noch warten?

Diese Frage hat keine Ein-Wort-Antwort, und wer Ihnen eine einzelne Dezibel-Grenze nennt, ab der ein Hörgerät „fällig” wird, macht es sich zu einfach. Tatsächlich entscheidet sich „ab wann” auf drei Ebenen, die zusammengehören. Dieser Beitrag geht sie der Reihe nach durch.

Es gibt nicht die eine Zahl

„Ab wann braucht man ein Hörgerät?” lässt sich auf drei Arten beantworten — und alle drei sind richtig:

  • Audiometrisch: Was zeigt die Messung, in Dezibel?
  • Formal: Ab wann besteht ein Anspruch gegenüber der Krankenkasse?
  • Funktional: Ab wann beeinträchtigt der Hörverlust den Alltag?

Erst das Zusammenspiel ergibt eine sinnvolle Entscheidung. Eine Zahl allein — egal welche — tut es nicht.

Die Messung: ab welchem Hörverlust spricht man wovon?

Die Weltgesundheitsorganisation teilt den Hörverlust in einheitliche Schweregrade ein, die international und in der deutschen Fachwelt als Bezugsrahmen dienen. Maßgeblich ist der mittlere Hörverlust — der Reinton-Mittelwert mehrerer Frequenzen — auf dem besseren Ohr (World Health Organization, 2021).

Schon ab 20 dB spricht die WHO von einem Hörverlust. Ein mäßiger Hörverlust beginnt bei 35 dB — und ab dieser Schwelle gilt eine Hörminderung im besseren Ohr international als versorgungsrelevant, also als der Bereich, in dem eine Hörhilfe in der Regel sinnvoll wird.

Ab welchem Hörverlust spricht man von welchem Schweregrad?

Ab welchem Hörverlust spricht man von welchem Schweregrad? 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 0,125 0,25 0,5 1 2 4 8 Hörverlust in Dezibel (dB) Frequenz in Kilohertz (kHz) Normalhörigkeit bis 20 dB Leichter Hörverlust 20–35 dB Mäßiger Hörverlust 35–50 dB Mäßig schwerer Hörverlust 50–65 dB Schwerer Hörverlust 65–80 dB Sehr schwerer Hörverlust 80–95 dB Vollständiger Hörverlust ab 95 dB

Die WHO teilt den Hörverlust nach dem mittleren Hörverlust auf dem besseren Ohr in Schweregrade ein — hier wie im Audiogramm dargestellt: Frequenz auf der x-Achse, Hörverlust in Dezibel auf der y-Achse (0 dB oben). Schon ab 20 dB spricht man von einem Hörverlust, ab 35 dB von einem mäßigen.

Quelle: WHO (2021), World report on hearing

Wichtig ist, was diese Grade nicht sind: keine starre Trage-Vorschrift. Die WHO selbst betont, dass die Einteilung vor allem dem epidemiologischen Vergleich dient — die klinische Entscheidung im Einzelfall trifft sie nicht.

Der Anspruch: was die Krankenkasse verlangt

In Deutschland gibt es zusätzlich eine formale Schwelle — die Voraussetzung, ab der die gesetzliche Krankenkasse eine Versorgung mitträgt. Sie steht in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung. § 21 nennt für die beidohrige Regelversorgung zwei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen (G-BA, 2021):

  • ein tonaudiometrischer Hörverlust von mindestens 30 dB auf dem besseren Ohr in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4000 Hertz, und
  • ein Einsilber-Sprachverstehen von höchstens 80 % bei 65 dB, gemessen mit dem Freiburger Einsilbertest.
30 dB

Ab diesem Hörverlust in nur einer Frequenz (500–4000 Hz) auf dem besseren Ohr beginnt — zusammen mit einem Sprachtest — der gesetzliche Anspruch auf Hörgeräte.

Die deutsche Hilfsmittel-Richtlinie verlangt zusätzlich ein Einsilberverstehen von höchstens 80 % bei 65 dB. Eine Schwerhörigkeit allein genügt nicht.

Quelle: G-BA (2021), Hilfsmittel-Richtlinie, § 21

Diese 30 dB sind ausdrücklich nicht dasselbe wie der WHO-Grad „mäßig” (35 dB). Die WHO mittelt mehrere Frequenzen; die deutsche Richtlinie verlangt den Wert in nur einer einzigen Frequenz — und ergänzt ihn um einen Sprachtest. Eine Schwerhörigkeit allein begründet also noch keinen Anspruch: Erst die Kombination aus Tonschwelle und Sprachverstehen tut das. Wie viele Menschen diese Kriterien erfüllen, zeigt die Mainzer Gutenberg-Gesundheitsstudie: 47,7 % der Erwachsenen erfüllen die audiometrischen Voraussetzungen für eine beidohrige Versorgung (Döge & Bahr, 2023).

Zwei Dinge gehören noch dazu. Die erstmalige Indikation stellt ärztlich eine HNO-Praxis (Arztvorbehalt), weil die Ursache des Hörverlusts vorab abgeklärt sein muss. Und die Regelversorgung ist beidohrig — nicht, weil das mehr Geräte bedeutet, sondern weil Richtungshören und Sprachverstehen im Störgeräusch zwei Ohren brauchen.

Die Zahl allein entscheidet nicht: der Alltag

Jetzt kommt der Teil, den die Zahlen nicht abbilden — und der in der Praxis am häufigsten den Ausschlag gibt. Zwei Menschen mit demselben Audiogramm können völlig unterschiedlichen Versorgungsbedarf haben.

Wer den ganzen Tag in ruhiger Umgebung allein arbeitet, kommt mit einer leichten Hörminderung oft lange zurecht. Wer beruflich in Meetings sitzt, unterrichtet, viel telefoniert oder in einer großen Familie lebt, stößt mit demselben Messwert deutlich früher an Grenzen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht „Wie viele Dezibel?”, sondern: Wo genau kostet mich das Hören gerade Mühe — und wie wichtig sind mir diese Situationen?

Dass sich frühe Versorgung lohnt, ist gut belegt. Ein Cochrane-Review — die höchste Stufe zusammengefasster Evidenz — wertete randomisierte Studien zu Hörgeräten bei leichter bis mittlerer Hörminderung aus und fand einen deutlichen Nutzen für die hörspezifische Lebensqualität und das Hörvermögen im Alltag (Ferguson & Hoare, 2017). „Leicht” ist also kein Grund, automatisch abzuwarten — wenn der Alltag leidet.

Umgekehrt gilt aber genauso: Eine Zahl im Befund zwingt niemanden. Wer eine grenzwertige Hörminderung hat, im Alltag aber nichts vermisst, kann mit einer jährlichen Kontrolle gut fahren, statt sofort zu versorgen.

Zwei Tests, zwei Fragen

Das Reintonaudiogramm misst, ab welcher Lautstärke Sie einzelne Töne hören — es liefert die Dezibel-Werte. Das Sprachaudiogramm misst, wie gut Sie Wörter verstehen, wenn sie laut genug sind. Beide zusammen ergeben erst das vollständige Bild: Manche Menschen hören Töne fast normal, verstehen aber Sprache schlecht — und genau deshalb steht im deutschen Anspruchskriterium neben der Tonschwelle immer auch ein Sprachtest.

Warum Warten selten der bessere Weg ist

Wenn der Alltag bereits leidet, spricht wenig für Abwarten — und einiges dagegen. Das Gehirn gewöhnt sich an, was es lange nicht mehr hört; je länger eine Hörminderung unversorgt bleibt, desto fremder klingen anfangs die wiedergewonnenen Höreindrücke, und desto länger dauert die Eingewöhnung.

Hinzu kommt der größere Zusammenhang: Die Lancet Commission zählt unbehandelten Hörverlust zu den bedeutendsten beeinflussbaren Risikofaktoren für späteren kognitiven Abbau (Livingston, 2024). Das heißt nicht, dass ein Hörgerät vor Demenz schützt — wohl aber, dass gutes Hören mehr ist als Bequemlichkeit. Wie eng Hören, mentale Energie und Teilhabe zusammenhängen, vertiefen wir in So verändert schlechtes Hören Ihre mentale Energie und Ist Hörverlust normal im Alter?.

Wann Sie sofort zum HNO gehen sollten

Ein wichtiger Sonderfall: Nicht jede Hörveränderung ist eine ruhige „Ab wann?”-Frage. Wenn der Hörverlust plötzlich auftritt (innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen), nur ein Ohr betrifft oder zusammen mit Schwindel oder neuen Ohrgeräuschen kommt, gehört er nicht in die routinemäßige Hörakustik, sondern zügig in eine HNO-Praxis — bei Hörsturz-Verdacht innerhalb von 24 bis 48 Stunden (Chandrasekhar & Satterfield, 2019).

Was Sie konkret tun können

Wenn Sie sich die „Ab wann?”-Frage stellen, ist der sinnvolle Weg gestuft — und Sie behalten in jedem Schritt die Entscheidung:

  • Online-Hörtest als erste Orientierung. Drei bis fünf Minuten, kostenlos, zu Hause: unser Online-Hörtest zeigt, ob ein Termin sinnvoll ist. Er ersetzt keine audiologische Messung.
  • Ausführlicher Hörtest in der Hörakustik. Reinton- und Sprachaudiogramm, beratend, ohne Verordnung und ohne Verkaufsdruck — so sehen Sie schwarz auf weiß, wo Sie stehen. Termin vereinbaren oder Filiale in Ihrer Nähe finden.
  • HNO-Praxis für die ärztliche Indikation, sobald eine Versorgung mit Kassenbeteiligung ansteht — und immer sofort bei plötzlichem oder einseitigem Hörverlust.
  • Kosten einordnen. Wenn eine Versorgung in Frage kommt, lässt sich der Festzuschuss Ihrer Kasse vorab mit unserem Kassenrechner abschätzen.

Die ehrlichste Antwort auf „Ab wann braucht man Hörgeräte?” lautet also: sobald Messung, Anspruch und Alltag in dieselbe Richtung zeigen. Das ist oft früher, als die meisten vermuten — aber nie an einer einzelnen Zahl ablesbar. Wer früh prüfen lässt, muss nicht sofort handeln. Aber er entscheidet informiert, statt es dem Zufall zu überlassen.

Fragen zum Hören? Wir sind für Sie da.

Ein kostenloser Hörtest oder ein persönliches Gespräch in einer unserer fünf Filialen — wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.

Häufige Fragen

Ab welchem dB-Wert braucht man ein Hörgerät?
Es gibt nicht die eine Grenze. Für den Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse verlangt die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA einen Hörverlust von mindestens 30 dB in mindestens einer Frequenz zwischen 500 und 4000 Hertz auf dem besseren Ohr und zusätzlich ein Einsilberverstehen von höchstens 80 Prozent bei 65 dB. Die WHO spricht schon ab 20 dB von einem Hörverlust, ab 35 dB von einer mäßigen, versorgungsrelevanten Hörminderung. Ob ein Hörgerät sinnvoll ist, hängt aber nicht allein an der Zahl, sondern daran, wie stark der Alltag betroffen ist.
Muss ich ein Hörgerät tragen, wenn der Hörtest eine leichte Schwerhörigkeit zeigt?
Nein. Ein Befund ist keine Trage-Pflicht, sondern eine Information. Bei einer leichten Hörminderung entscheidet vor allem der Alltag: Wer viel in Gruppen, Meetings oder am Telefon kommuniziert, profitiert oft schon früh von einer Versorgung — die zusammengefasste Studienlage (Cochrane) zeigt auch bei leichter bis mittlerer Hörminderung einen klaren Nutzen für Hörvermögen und Lebensqualität. Wer dagegen im Alltag nichts vermisst, kann mit einer jährlichen Hörkontrolle gut fahren, statt sofort zu versorgen.
Ab wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Hörgerät?
Wenn die audiometrischen Voraussetzungen der Hilfsmittel-Richtlinie erfüllt sind (mindestens 30 dB in einer Frequenz von 500 bis 4000 Hertz und höchstens 80 Prozent Einsilberverstehen bei 65 dB) und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die erstmalige Indikation stellt eine HNO-Praxis, weil die Ursache vorab abgeklärt sein muss. Alle gesetzlich Versicherten haben dann Anspruch auf einen Festzuschuss; eine zuzahlungsfreie Versorgung ist immer möglich. Den Festzuschuss Ihrer Kasse können Sie mit unserem Kassenrechner einordnen.
Kann man ein Hörgerät zu früh bekommen?
Im Sinne eines Schadens nicht — eine ruhig und nicht zu laut eingestellte Versorgung schadet dem Gehör nicht. Im Gegenteil: Je früher das Gehirn die wiedergewonnenen Höreindrücke bekommt, desto leichter fällt die Eingewöhnung. Sinnvoll ist eine Versorgung dann, wenn der Alltag spürbar betroffen ist. Bei einem grenzwertigen Befund ohne Alltagsprobleme kann es genauso vernünftig sein, zunächst abzuwarten und das Gehör regelmäßig zu kontrollieren.
Wo kann ich klären lassen, ob ich ein Hörgerät brauche?
In jeder Hörakustik mit einem ausführlichen Hörtest aus Reinton- und Sprachaudiogramm — kostenlos, ohne Verordnung und ohne Verkaufsdruck. Er ordnet ein, wo Sie stehen, ohne dass Sie sich auf eine Versorgung festlegen. Heller Hören hat dafür fünf Standorte: Schwaikheim, Winterbach, Berglen, Weissach im Tal und Hörsinn Neuhausen. Eine Übersicht mit Öffnungszeiten und Anfahrt finden Sie unter /standorte. Termine lassen sich online oder telefonisch vereinbaren.

Quellen

  1. Chandrasekhar, S. S., Tsai Do, B. S., Schwartz, S. R., Bontempo, L. J., Faucett, E. A., Finestone, S. A., Hollingsworth, D. B., Kelley, D. M., Kmucha, S. T., Moonis, G., Poling, G. L., Roberts, J. K., Stachler, R. J., Zeitler, D. M., Corrigan, M. D., Nnacheta, L. C., & Satterfield, L. (2019). Clinical practice guideline: Sudden hearing loss (update). Otolaryngology–Head and Neck Surgery, 161(S1), S1–S45. https://doi.org/10.1177/0194599819859885
  2. Döge, J., Hackenberg, B., O'Brien, K., Bohnert, A., Rader, T., Beutel, M. E., Münzel, T., Pfeiffer, N., Nagler, M., Schmidtmann, I., Wild, P. S., Matthias, C., & Bahr, K. (2023). The prevalence of hearing loss and provision with hearing aids in the Gutenberg Health Study. Deutsches Ärzteblatt International, 120(7), 99–106. https://doi.org/10.3238/arztebl.m2022.0385
  3. Ferguson, M. A., Kitterick, P. T., Chong, L. Y., Edmondson-Jones, M., Barker, F., & Hoare, D. J. (2017). Hearing aids for mild to moderate hearing loss in adults. Cochrane Database of Systematic Reviews, 2017(9), CD012023. https://doi.org/10.1002/14651858.CD012023.pub2
  4. Gemeinsamer Bundesausschuss (2021). Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie). G-BA. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2467/HilfsM-RL_2021-03-18_iK-2021-04-01.pdf
  5. Livingston, G., Huntley, J., Liu, K. Y., Costafreda, S. G., Selbæk, G., Alladi, S., Ames, D., Banerjee, S., Burns, A., Brayne, C., Fox, N. C., Ferri, C. P., Gitlin, L. N., Howard, R., Kales, H. C., Kivimäki, M., Larson, E. B., Nakasujja, N., Rockwood, K., … Mukadam, N. (2024). Dementia prevention, intervention, and care: 2024 report of the Lancet standing Commission. The Lancet, 404(10452), 572–628. https://doi.org/10.1016/S0140-6736(24)01296-0
  6. World Health Organization (2021). World report on hearing. WHO. https://www.who.int/publications/i/item/9789240020481
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